Das noch junge Berufsbild der Logopädie ist bundesweit einheiltlich 1980 durch das Logopädengesetz geregelt und befasst sich diagnostisch und therapeutisch mit Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen bei Menschen jeden Lebensalters, d.h. vom Säugling bis ins hohe Seniorenalter.
In unserer Praxis behandeln wir alle oben genannten Störungsbilder. Darüberhinaus bieten wir zusätzlich unterstützende parallele Förderungen an und beziehen die in speziellen Zusatzausbildungen
erworbenen Kenntnisse je nach individuellen Bedürfnissen und Wünschen mit in die Therapie ein.
Die Ursachen für eine logogädische Behandlung sind äußerst vielfältig. Im Erwachsenenalter sind es häufig Schlaganfälle, Schädel-Hirn-Verletzungen, neurologische und Tumor- oder Demenzerkrankungen, aber auch Probleme durch berufsbedingte Stimmbelastungen, die eine Behandlung begründen können.
Kleinkinder benötigen insbesondere dann eine Therapie, wenn Abweichungen in der Sprachentwicklung, der Lautbildung, des Lesens und des Schreibens festgestellt werden. Auch angeborene Hörstörungen oder Fehlbildungen im Gesichtsbereich können ursächlich sein. Bei älteren Kindern und Jugendlichen werden vor allem das Sprachverständnis, Redeflussstörungen wie Stottern oder Poltern oder Wortfindungs- und Hörverarbeitungsprobleme behandelt.
Ziel ist die Erlangung oder die möglichst optimale Wiederherstellung der allgemeinen Kommunikationsfähigkeit. Insbesondere im Hinblick auf die Schulfähigkeit eines Kindes oder auf die Verbesserung der Aussprache eines Erwachsenen z.B. auch zur Steigerung oder Wiedererlangung der Berufsfähigkeit ist Logopädie sinnvoll.
In unserer Praxis wird bewußt eine enge Zusammenarbeit mit dem behandelndem Arzt, den Eltern, ErzieherInnen, LehrerInnen oder anderen TherapeutInnen angestrebt. Darüberhinaus legen wir großen Wert darauf, dass ausgeprägte Interessen und Fähigkeiten des einzelnen Patienten individuell in die Therapie mit einbezogen werden, um ein stets hohes Qualitätsniveau zu erreichen.
Neben den anerkannten und bewährten Therapieansätzen fließen in unserer Praxis auch neuere Forschungserkenntnisse mit ein. Weitere Informationen zu speziellen Behandlunsformen finden Sie unter Hörtraining, Spieltherapie sowie unter Integrative Kindertherapie.
Die Logopädie ist als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Unsere Praxis ist für alle gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen zugelassen. Die Behandlungskosten trägt Ihre Krankenkasse (bei Kindern zu 100%, bei Erwachsenen zu 85%), sofern die Therapie ärztlich verordnet wurde. Eine Verordnung kann von Ihrem Haus- oder Kinderarzt sowie von Fachärzten (HNO-Ärzte, Neurologen, etc.) ausgestellt werden. Auch Hausbesuche oder private Behandlungsverträge sind nach Absprache möglich.
Unser Praxisteam hat sich zum Ziel gesetzt, durch ständige Schulungen und Fortbildungen ein möglichst großes Feld der Behandlungsmöglichkeiten abzudecken. Nachfolgend eine Aufzählung der derzeit angebotenen Therapiebereiche mit Anwendungsbeispielen:
AUSSPRACHE
Wenn Sprachlaute nicht korrekt ausgesprochen werden, zum Beispiel auch Lispeln
REDEFLUSS
Stottern, Poltern
SPRACHSTÖRUNGEN
Bei M.Down, geistigen Behinderungen
KOMMUNIKATION
Störungen zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder Schädel- Hirn-Trauma
MUSKEL-, NERVENERKRANKUNGEN
Bei M. Parkinson, ALS, Ataxien, MS
MUNDMOTORIK
Bei Beeinträchtigung der Zungen-, Lippen- und Wangenmuskulatur
SCHLUCKEN
Unterstützung der kieferorthopädischen Behandlung, bei Schluckstörungen
STIMME, ATEM
Heiserkeit, Kurzatmigkeit
STIMMERSATZ NACH LARYNGEKTOMIE
Eingeschränkte Stimmfunktion nach Entfernung/Teilentfernung des Kehlkopfes
HÖREN
Störungen der Hörwahrnehmung und der zentralen Hörverarbeitung
SPRACHENTWICKLUNG
Sprachverzögerungen bei Kleinkindern, aber auch bei Kindern im Schulalter: abweichende Verwendung der Grammatik, geringer Wortschatz, eingeschränktes Sprachverständnis